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(in Besitz nehmen)

См. также в других словарях:

  • in Besitz nehmen — (sich) etwas aneignen; an sich reißen (umgangssprachlich); Besitz ergreifen (umgangssprachlich); (sich) bemächtigen …   Universal-Lexikon

  • Nehmen — Nêhmen, verb. irreg. ich nehme, du nimmst, er nimmt, Conj. ich nehme; Imperf. ich nahm, Conj. ich nähme; Mittelw. genommen; Imperat. nimm. Es ist auf gedoppelte Art üblich. I. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben, in einen Zustand versetzet… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • nehmen — annehmen; entgegennehmen * * * neh|men [ ne:mən], nimmt, nahm, genommen <tr.; hat: 1. a) mit der Hand greifen, erfassen und festhalten: er nahm seinen Mantel und ging; er nimmt sie am Arm, um sie hinauszuführen. b) [ergreifen und] an sich, in… …   Universal-Lexikon

  • Besitz — Hab und Gut; Vermögen; Eigentum; Besitzstand; Siebensachen (umgangssprachlich); Habseligkeiten * * * Be|sitz [bə zɪts̮], der; es: 1. etwas, was jmdm. gehört; Eigentum: das Haus ist sein e …   Universal-Lexikon

  • Besitz — Im Besitz einer Sache sein: etwas sein eigen nennen; Besitz erwerben: von jemandem etwas kaufen, oder Jemanden in den Besitz einer Sache einsetzen: an jemanden etwas verkaufen oder vererben.{{ppd}}    Anstelle der heutigen Urkunden waren nach… …   Das Wörterbuch der Idiome

  • Besitz — Be·sịtz der; es; nur Sg; 1 das, was jemand besitzt (1) ≈ ↑Eigentum (1) <privater, staatlicher Besitz; seinen Besitz vergrößern>: Die Ware geht mit der Bezahlung in Ihren Besitz über; Er verlor seinen ganzen Besitz || K : Besitzanspruch ||… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Besitz, der — Der Besitz, des es, plur. car. der Zustand, da man eine Sache besitzet, oder allein in seiner Gewalt hat. Der Besitz eines Hauses, eines Landes, eines Gutes. Ein rechtmäßiger, gegründeter, streitiger Besitz. Besitz ergreifen, Besitz von etwas… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Besitz ergreifen — (sich) etwas aneignen; an sich reißen (umgangssprachlich); in Besitz nehmen (umgangssprachlich); (sich) bemächtigen …   Universal-Lexikon

  • nehmen — 1. aufnehmen, [er]fassen, [er]greifen, packen, zu fassen bekommen/kriegen, zur Hand nehmen; (landsch.): hernehmen. 2. akzeptieren, annehmen, sich geben lassen, in Anspruch nehmen, zusagen. 3. a) sich aneignen, an sich nehmen/reißen, sich… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Besitz (Deutschland) — Eine genaue Definition des Besitzbegriffes nach deutschem Recht lässt sich nicht aus der rechtlichen Regelung des § 854 Abs. 1 Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) herleiten, sondern ist von der Rechtsprechung und Literatur entwickelt worden.… …   Deutsch Wikipedia

  • Besitz — 1. Besitzstand, Besitztum, Eigentum, Güter, Habseligkeiten, Haus und Hof, Reichtümer, Schätze, Vermögen, Vermögenswerte; (geh.): Eigen, Geld und Gut, Habe, Hab und Gut; (veraltet): Habschaft. 2. Anwesen, Besitztum, Besitzung, Grundbesitz, Gut,… …   Das Wörterbuch der Synonyme

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